Auch dank Einsatz in der Schweiz

Diskriminierendes Gesetz in Nepal gestrichen

Der Oberste Gerichtshof Nepals hat entschieden, dass Ehen nicht mehr aufgrund von Lepra annulliert werden dürfen. Dies ist ein historisches Urteil für die Menschenrechte und gegen Diskriminierung. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wurde auch in der Schweiz in Genf gemacht. 

Aus der Perspektive der Menschenrechte hat der Oberste Gerichtshof ein historisches Urteil gefällt und eine diskriminierende gesetzliche Ehe-Bestimmung aufgehoben. Die entsprechende Bestimmung im Zivilgesetzbuch von 2074 BS (Abschnitt 71, Absatz 2c), nach der Ehen ungültig sind, wenn eine Person verschweigt, dass sie an Lepra leidet, wird nicht länger Teil des Gesetzes sein. 

«Heute vollständig heilbar» 

Laut Arjun Koirala, dem Sprecher des Obersten Gerichtshofs, wurde die Entscheidung auf Grundlage der Entwicklungen in der medizinischen Wissenschaft und des modernen Umgangs mit Lepra getroffen. «Lepra wurde früher als unheilbare und tödliche Krankheit angesehen, weshalb eine solche Bestimmung im Gesetz verankert wurde. Heute ist diese Krankheit jedoch durch medizinische Behandlung vollständig heilbar und die Betroffenen können ein normales Leben führen. Daher erscheint es im heutigen Kontext als diskriminierend, eine Ehe auf Grundlage dieser Krankheit zu annullieren.»

Gerechtigkeit wird gestärkt 

Dem vorausgegangen war eine Verfassungsbeschwerde, die die Aufhebung der Bestimmung forderte. Begründet wurde dies damit, dass die gesellschaftliche Sicht auf Menschen mit Lepra sowie die gesetzlichen Regelungen sie zusätzlich stigmatisieren. In der Beschwerde wurde argumentiert, dass es gegen die Menschenrechte verstösst, wenn der Staat anerkennt, dass Lepra heilbar ist, und dennoch eine solche Regelung bei einem sensiblen Thema wie der Ehe beibehält. 

Der Entscheid stärkt das Recht auf soziale Gerechtigkeit und ein würdiges Leben für Tausende von Menschen, die an Lepra leiden.

Ein Meilenstein erfolgte auch in der Schweiz 

Shovakhar Kandel, Landesleiter der Lepra-Mission Nepal, sagt: «Was einst die Würde verletzte, weicht nun der Gleichheit. Die Gerechtigkeit hat gesprochen. Die Menschlichkeit hat gesiegt. Dieser Moment kam nicht über Nacht. Er wurde durch fünfzehn Jahre des Glaubens, der Geduld, des Mutes und des unermüdlichen Engagements geformt.» 

Bereits am 24. und 25. Januar 2018 traf Markus Freudiger, Geschäftsleiter der Lepra-Mission Schweiz, in Genf mit Diplomaten und UN-Botschaftern aus Bangladesch, Nepal und Ungarn zusammen. In Genf übergab er eine Petition der Lepra-Mission, in der Forderungen gestellt und Empfehlungen abgegeben wurden. Darunter die Abschaffung diskriminierender Gesetze. «Gemäss der internationalen Vereinigung der Lepra-Organisationen (ILEP) gibt es in 29 Ländern noch immer 157 Gesetze, die Menschen, die von Lepra betroffen sind, diskriminieren. Zum Beispiel wird ihnen verwehrt, sich für Wahlen aufstellen zu lassen», bilanzierte Markus Freudiger damals. Eines dieser entwürdigenden Regelwerke wurde nun in Nepal ad acta gelegt. Markus Freudiger: «Dieser Schritt des Obersten Gerichts von Nepal ist sehr begrüssenswert. Es stärkt die Würde von Lepra-Betroffenen und senkt die Scham, so dass sich andere Betroffene wagen, frühzeitig in Behandlung zu begeben, anstatt die Krankheit zu verbergen. Wir arbeiten daran, dass auch andernorts ähnliche, diskriminierende Gesetze im Nebel der Geschichte versinken werden.»